Ein Wildschaden liegt vor…
Was nun?
Entweder wird der Schaden gemäß des Anteils der geschädigt wurde ersetzt oder es liegt eine Absprache vor. Doch kommen wir zuerst zu den gesetzlichen Regelungen.
Ersatzpflichtige Wildschäden sind Schäden durch Wildkaninchen, Fasan und Schalenwild.
Schäden anderer Arten unterliegen nicht der gesetzlichen Regelung. Bei der Meldung sind bestimmte Fristen und Abläufe einzuhalten im Laufe derer entweder eine gütliche Einigung erreicht oder ein Wildschadensschätzer benötigt wird.
Eine Möglichkeit um gerade in potentiell stark geschädigten Flächen die Kosten zu begrenzen, ist die Wildschadensdeckelung. Die Höhe des Schadens wird – wie bekannt – bemessen an den Kosten für die Reparatur der Fläche, eine mögliche Nachsaat oder der Ernteverlust. Die Kosten die durch die fehlende Ernte beim Vorgang der Ernte eingespart werden sind von der Gesamtsumme abzuziehen.
Ist vertraglich vereinbart, den Wildschaden zu deckeln, das heißt eine Anteilsregelung getroffen, so können die Kosten begrenzt werden. Hintergründe sind meist Veränderungen in der Landwirtschaft, nicht zuletzt der grossflächige Anbau von Mais und Raps und eine seit Jahren zunehmende Schwarzwildpopulation, die zu einer rasanten Zunahme an Schäden führt, forciert zusätzlich durch milde Winter und Mastjahre. Diese Gründe führen für manchen Pächter zu einem unvorhersehbaren Risiko hinsichtlich der zur eigentlichen Pacht und dem Unterhalt des Revieres hinzukommenden Zusatzkosten durch etwaige Schäden.
Im Rahmen der Wildschadensdeckelung erklärt sich der Pächter bereit Schäden bis zu einer festgelegten Kostenhöhe zu übernehmen.
Die Deckelung bewirkt das sich der Geschädigte mit dem Jagdvorsteher auseinanderzusetzen hat. Auch hier ist die ordnungsgemäße Schadenserfassung und Meldung die Voraussetzung. Der Pächter zahlt dabei an die Jagdgenossenschaft und diese begleicht den Wildschaden des Geschädigten.
Bei großen Flächen die schwer zu bejagen sind, ist die Mitarbeit des Landwirtes erforderlich. Prophylaxe in Form von Schussschneisen, Elektrozäunen und ausreichend Abstand zum Waldrand sind einige Möglichkeiten um präventiv zu arbeiten. Gleichermaßen sollte die Wildschadensdeckelung aber auch nicht auf Kosten der Landwirte enden oder eine fachgerechte Bejagung dadurch gefährdet sein. Anders gesagt, es sollte sich niemand auf der Wildschadensdeckelung ausruhen.
Sinnvoll ist eine Deckelung in Revieren, die besonders durch Wildschäden betroffen sind, wie beispielsweise durch sehr große Maisschläge. Gleichzeitig sollte das Engagement des Pächters dennoch hoch sein, die gefährdeten Stellen regelmäßig zu kontrollieren als auch verstärkt zu bejagen, Vergrämungsmaßnahmen zu nutzen und in Kontakt mit den Landwirten bleiben, ebenso wie die Praktiken der effektiven Schwarzwildbejagung anzuwenden.