Und wieder erreicht uns eine neue Krankheitsmeldung… diesmal geht es um die anzeigepflichtige Blauzungenkrankheit, die durch mehrere Fälle nun die Landkreise Ingolstadt, Roth und den Rems-Murr-Kreis beeinträchtigt.
Bei der Erkrankung handelt es sich um einen pathogenen Erreger aus der Familie der Reoviren, ein Orbivirus namens Blauzungenvirus (BTV).
Infiziert werden können alle Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder.
Symptome nach einer bis zu 14 tätigen Inkubationsdauer der Blauzungenkrankheit sind eine Zyanose der Zunge (an der Blaufärbung erkennbar und namensgebend), Fieber, Ödeme (Flüssigkeitseinlagerungen) an den Lippen, Augenlidern und Ohren.
Ebenfalls kann es zu Atembeschwerden und verstärktem Ausfluss an Speichel und Nasensekreten kommen, Lahmheit durch Muskelentzündungen, Entzündungen der Schalen und dadurch Bewegungsstörungen wie Schmerzentlastung durch ständiges Bewegen sowie Aborte und Missbildungen können auftreten.
Für Rotwild und Schafe kann die Erkrankung auch letal sein, Rinder dagegen sind eher unempfindlicher und zeigen auch eher einen asymptomatischen Verlauf. Grundsätzlich sind schwächere Tiere stärker erkrankt, die Ausheilung kann mehrere Monate lang andauern und verläuft zögerlich.
Übertragen wird das Virus durch Mücken.
Erstmals von der Erkrankung berichtet wurde 1905 in Südafrika. 2006 trat der BTV erstmals in den Niederlanden, Belgien sowie Deutschland auf.
Das Virus vermehrt sich in den Mücken (Gnitzen) und wird über den nächsten Saugvorgang des Insekts auf den nächsten Wirt übertragen.
Andere blutsaugende Tiere sind als Überträger nicht auszuschließen, ebenso eine Übertragung durch Spermien. Durch eine veränderte Witterung in den nördlichen Habitaten kann sich die Krankheit nun durch die durch die für die Gnitzen optimale Klimaerwärmung weiter ausbreiten. Milde Winter tragen dazu bei. Überwintern kann das Virus vermutlich in einigen Wirten in denen die Infektion einen chronischen Verlauf nimmt. Problematisch ist eine Verbreitung des Virus durch das Verbreiten der infizierten Mücken.
Eine Zoonosegefahr besteht nicht.
Nachweisbar ist das BTV durch einen serologischen Nachweis mit Antikörpern oder Immunfluoreszenz nach Virusanzucht aus Probenmaterial der Milz, der Lymphknoten oder des Herzens.
Neben einer Impfung kann eine prophylaktische Insektenbekämpfung mit chemischen Mitteln oder Untauglichmachung des Brutraumes für die Mücken sinnvoll sein.
Bei einer Infektion eines Bestandes und der Detektion werden mehrere Zonen erlassen innerhalb derer es strikte Transportrestriktionen gibt. So wird die Tötung und unschädliche Beseitigung der empfänglichen Tiere des betroffenen Betriebes – insofern erforderlich für eine Verhinderung der weiteren Verbreitung – angeordnet. Gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit wird eine Kernzone von 20 km (oder größer) angelegt in der alle Betriebe untersucht werden. Eine mindestens 100 km breite Sperrzone um den Fundort wird angelegt aus der lebende Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen der betroffenen Tierart nicht oder nur unter Auflagen transportiert werden dürfen. Eine 150 km breite Beobachtungszone wird ebenfalls angelegt. .
Von gesetzlicher Sicht aus kann gemäß der „Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher und unionsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit“ eine Untersuchung durch die Jagdausübungsberechtigten angeordnet werden.
„§ 4a Wildtieruntersuchung, weitergehende Maßnahmen
(1) Die zuständige Behörde kann zur Erkennung der Blauzungenkrankheit bei empfänglichen Wildwiederkäuern Untersuchungen anordnen. Im Falle der Anordnung nach Satz 1 haben Jagdausübungsberechtigte
1.nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde Proben von erlegten Wildwiederkäuern zur Untersuchung auf Blauzungenkrankheit zu entnehmen und der von der zuständigen Behörde bestimmten Untersuchungseinrichtung zuzuleiten und
2.der zuständigen Behörde das vermehrte Auftreten kranker oder verendeter Wildwiederkäuer unter Angabe des jeweiligen Fundortes mitzuteilen.“