Ablauf der Jägerprüfung

dreiteilige Prüfung – schriftlich – mündlich – praktisch

Schriftliche Prüfung

  • 100 min, 100 Fragen aus 6 Sachgebieten im multiple choice Verfahren
  • alles unter einer Fehlerquote von 25 % gilt als bestanden

Mündliche Prüfung

  • 6 Sachgebiete, je 12 min mündliche Fragen
  • 3 mögliche Noten: A (durchschnittlichen Anforderungen entsprechende Leistung oder besser), M (erhebliche Mängel, nicht mehr brauchbare Leistung) oder U (eine völlig unbrauchbare Leistung)
  • Prüfung gilt als bestanden, wenn nur maximal ein M vergeben wurde (2 x M gilt wie 1 x U und bedeutet durchgefallen)

Praktische Prüfung

  • Waffenhandhabung mit gebräuchlichen Jagdwaffen sowie Büchsenschiessen (4 Schuss, optional mit Probeschuss, davon 2 sitzend aufgelegt und 2 stehend angestrichen oder stehend freihändig auf eine Rehbockscheibe 1 auf 100 m Entfernung, mindestens 3 Treffer müssen im Leben (8er Ring) sein
  • bei Nichterfüllung der Schiessleistung besteht noch am selben Tag die Möglichkeit des Nachschiessens

Fächer

SG I Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte

  • Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik
  • Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition
  • Jagd- und Fanggeräte
  • jagdbezogene Vorschriften des Waffenrechts und der Unfallverhütung sowie über Notwehr und Notstand

SG II Biologie der Wildarten

  • Erkennungsmerkmale und Anatomie
  • Lebensweise, Verhalten und Fortpflanzung
  • Lebensräume

SG III Rechtliche Vorschriften

  • Jagdrecht
  • Tier-, Natur- und Artenschutzrecht sowie Landschaftspflegerecht
  • Vorschriften über die Hygiene bei der Gewinnung und im Umgang mit Fleisch sowie bei der Abgabe von Fleisch von freilebendem Wild und zur Ausbildung der Jäger in Gesundheits – und Hygiene fragen sowie zu Fragen der Umweltverschmutzung

SG IV Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis

  • Reviergestaltung, Maßnahmen zur Verbesserung des Wildlebensraums insbesondere in der Feldflur
  • Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
  • Hegemaßnahmen einschließlich Fütterung
  • Jagdarten, Ansprechen des Wildes, Jagdausübungsregeln
  • Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene
  • Wildseuchen und Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung
  • Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderung beim Wild infolge Krankheit, Umweltverschmutzung oder sonstiger Faktoren, die die menschliche Gesundheit bei Verzehr von Wildbret schädigen können

SG V Jagdhundewesen

  • Haltung, Erziehung und Führung von Jagdhunden
  • Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften
  • Brauchbarkeitsprüfung
  • Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung und dem Hundeeinsatz

SG VI Naturschutz, Landbau, Forstwesen, Wild- und Jagdschadensverhütung

  • Natur- und Artenschutz, insbesondere besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
  • Landbau
  • Forstwesen, insbesondere Waldbau
  • Wild- und Jagdschadensverhütung

Praxis

  • zur Prüfungsanmeldung nötige 60 Stunden Revier- und Jagdpraxis als auch Jagdbetrieb
  • z.B. den Bau von Ansitzeinrichtungen, die Anlage von Fütterungen oder auch unterrichtsbegleitende wildbiologische Exkursionen und praktische Naturschutzkunde
  • Parallel zum theoretischen Unterricht
  • praktische Umsetzung des Erlernten

Waffen- & Schiessausbildung

  • allgemeiner praktischer Umgang mit Flinte, Büchse & Kurzwaffen
  • Schiessen auf eine jagdliche Realfilmsequenz mit mindestens 5 Schuss
  • für die Prüfungsanmeldung erforderlich Schuss mit der Flinte auf 250 Wurfscheiben (Trap oder Skeet) und dabei eine Leistung von mindestens 3 Treffern in einer 10er Serie
  • Schiessen mit der Büchse in der Disziplin „flüchtiger Überläufer“ und dabei ein Ergebnis von mindestens 3 Treffern in einer 5er Serie im Leben (Trefferfeld der Scheibe 5 oder 6)
  • praktischer Umgang mit der Kurzwaffe (Revolver & Pistole) mit jeweils mindestens 5 Schuss.

Dauer der Ausbildung

  • Umsetzung der notwendigen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie der Schiessausbildung

Prüfungsvoraussetzungen

  • erforderlich nachzuweisen 120 Stunden (60 Theorie & 60 Praxis ohne Schiessausbildung)
  • Schiessnachweise vom Kurzwaffenschiessen, dem Schiessen auf die jagdliche Realfilmsequenz, der Beschuss von 250 Wurftauben (Flinte) mit einem Ergebnis von 3/10 als auch der Schuss auf den „flüchtigen Überläufer“ mit einem Ergebnis von 3/5
  • rechtzeitige Anmeldung, Zahlung der Prüfungsgebühr
  • Vollendung des 15. Lebensjahres und bei Minderjährigen die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • für das Lösung des Jagdscheines erforderlich sind der Nachweis des Bestehens der Jägerprüfung, Volljährigkeit, deutsche Staatsbürgerschaft und ein Wohnsitz in Deutschland, eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung und die bestehende Zuverlässigkeit (keine rechtskräftigen Verurteilungen, 60 Tagessätze usw., siehe BJG §15-18)
  • Minderjährige die das 15. Lebensjahr vollendet haben können den Jugendjagdschein erwerben (siehe BJG §16)

Termine & Standorte

  • alle 3 Monate
  • einzusehen unter wildtierportal.bayern.de
  • Standorte (gemäß §9 JFPO) u.a. Wertingen, Haus der Jäger und Kreisgruppe Memmingen

Wiederholung

  • (siehe §15 JFPO)
  • mündlicher und der praktischer Teil der Prüfung können jeweils 2 Mal innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteiles wiederholt werden

Jäger- und Falknerprüfungsordnung – JFPO

  • Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung – JFPO) Vom 22. Januar 2007

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